Cybermobbing

Cybermobbing: Der Weg von der Beleidigung zur Löschung

Beleidigungen in der Klassengruppe, ein Fake-Profil, Fotos, die niemand sehen sollte: Beantworte kurz ein paar Fragen — ein Experte sagt dir, welcher Schutz digitale Angriffe abdeckt.

Kostenlos und unverbindlich · Antwort per WhatsApp · in unter 60 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze
  • Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand, aber die einzelnen Handlungen sind es fast immer: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nachstellung und die Verbreitung von Bildaufnahmen.
  • Der Weg führt über gesicherte Beweise, die Löschung beim Netzwerk, den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch und bei Bedarf die Strafanzeige.
  • Bei Beleidigungsdelikten läuft für den Strafantrag eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis.

Kurzantwort

Die Kurzantwort in vier Sätzen

Cybermobbing ist kein eigener Paragraf im Strafgesetzbuch, aber fast jede einzelne Handlung ist strafbar — Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nachstellung und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Sichere zuerst die Beweise mit Screenshots samt Datum, Uhrzeit und vollständiger Adresse der Seite, bevor du meldest, blockierst oder etwas löschen lässt. Verlange danach die Entfernung beim Netzwerk und parallel über einen Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von der Person selbst. Für den Strafantrag bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung bleiben dir drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB).

Drei Wege stehen dir gleichzeitig offen, und sie leisten jeweils etwas anderes. Die Meldung beim Netzwerk entfernt Inhalte schnell, kostet nichts und wirkt nur gegen den einen Beitrag. Die Strafanzeige bringt Ermittlungsbehörden ins Spiel, die Auskünfte einholen dürfen, an die du selbst nicht kommst. Der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch ist der einzige Weg, der dir einen durchsetzbaren Titel gegen die Person verschafft — mit Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld für jeden Wiederholungsfall.

Melden

Beim Netzwerk, über den gesetzlichen Meldeweg. Schnell und kostenlos, aber die Entscheidung trifft die Plattform.

Anzeigen

Bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Ermittler kommen an Bestandsdaten heran, die dir verschlossen bleiben.

Unterlassung fordern

Anwaltlich gegen die Person. Der einzige Weg, der die Wiederholung mit einer spürbaren Sanktion belegt.

Strafrecht

Welche Straftatbestände in Frage kommen

Sechs Tatbestände decken den größten Teil dessen ab, was im Alltag als Cybermobbing bezeichnet wird. Welcher greift, hängt nicht davon ab, wie verletzend etwas gemeint war, sondern davon, was gesagt oder getan wurde: Ein Werturteil über deine Person wird anders behandelt als eine erfundene Tatsache, und ein heimlich aufgenommenes Foto noch einmal anders als beides.

Straftatbestände, die bei digitalen Angriffen typischerweise in Betracht kommen
NormWas darunter fällt
Beleidigung, § 185 StGBHerabwürdigende Werturteile über deine Person — Schimpfworte, entwürdigende Bilder, Spottnamen in Gruppenchats und Kommentaren.
Üble Nachrede, § 186 StGBEine ehrenrührige Tatsachenbehauptung, die sich nicht als wahr erweisen lässt. Die Beweislast für die Wahrheit liegt beim Behauptenden.
Verleumdung, § 187 StGBEine Tatsachenbehauptung wider besseres Wissen. Der Täter weiß, dass sie falsch ist, und verbreitet sie trotzdem.
Nachstellung, § 238 StGBBeharrliches Nachstellen, auch rein digital: Dauerkontakt, Bestellungen auf deinen Namen, Profile in deinem Namen, ständige Beobachtung.
Bildaufnahmen, § 201a StGBAufnahmen aus Wohnung oder geschütztem Raum, Nacktaufnahmen und bloßstellende Bilder, die ohne Einwilligung verbreitet werden.
Bedrohung, § 241 StGBDie Drohung mit einer Straftat gegen dich oder eine dir nahestehende Person, auch als Nachricht oder Kommentar.

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind Antragsdelikte. Ohne deinen Strafantrag wird die Staatsanwaltschaft nur tätig, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht — und darauf solltest du nicht setzen. Den Antrag stellst du schriftlich bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, formlos, zusammen mit der Anzeige, und du hast dafür drei Monate ab dem Tag, an dem du von Tat und Täter erfahren hast.

Neben dem Strafrecht steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, und zivilrechtlich ist es oft das schärfere Schwert. Es gibt dir einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung aus § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 BGB, bei schweren Verletzungen zusätzlich auf eine Geldentschädigung. Das Recht am eigenen Bild aus § 22 des Kunsturhebergesetzes kommt hinzu: Fotos und Videos von dir dürfen ohne deine Einwilligung nur in engen Ausnahmefällen verbreitet werden.

Beweise

Beweise richtig sichern

Sichern kommt vor allem anderen — vor dem Melden, vor dem Blockieren, vor der Anzeige. Inhalte im Netz verschwinden innerhalb von Stunden, Profile werden gelöscht, Gruppen aufgelöst. Ein Anspruch, den du nicht belegen kannst, ist wertlos, und der häufigste Fehler in Mobbingfällen ist der verständliche Reflex, die belastenden Inhalte sofort aus den Augen schaffen zu wollen.

  1. Screenshot mit Kontext Nicht nur den Text, sondern die ganze Bildschirmseite mit Profilnamen, Datum, Uhrzeit und der vollständigen Adresse in der Adresszeile.
  2. Umgebung mitsichern Auch die Beiträge davor und danach. Der Zusammenhang entscheidet später darüber, ob ein Satz als Meinung oder als Tatsachenbehauptung gilt.
  3. Profil dokumentieren Die Profilseite des Absenders mit Nutzername, Anzeigename und URL. Fake-Profile werden oft schnell umbenannt.
  4. Zeugen hinzuziehen Wenn jemand danebensitzt, während du die Screenshots anlegst, kann diese Person später bestätigen, was auf dem Bildschirm stand.
  5. Nichts aus dem eigenen Verlauf löschen Auch eigene, im Ärger geschriebene Nachrichten bleiben stehen. Fehlende Teile eines Chats wirken vor Gericht gegen dich.
  6. Chronologie führen Eine schlichte Liste mit Datum, Plattform und Inhalt. Bei Nachstellung ist gerade die Beharrlichkeit das Tatbestandsmerkmal.

Ein Notar kann Internetseiten in einer Urkunde festhalten, und in besonders hartnäckigen Fällen ist das den Aufwand wert. Für den Normalfall reichen saubere Screenshots, die du zusätzlich auf einem zweiten Gerät oder in einem Cloudspeicher ablegst. Sichere alles, bevor du meldest — denn eine erfolgreiche Meldung entfernt genau die Grundlage, die du für Unterlassung, Anzeige und Schadensersatz brauchst.

Bei Sprachnachrichten, Videos und flüchtigen Formaten reicht der Screenshot nicht. Speichere die Datei selbst, ergänze eine Bildschirmaufnahme des Chatverlaufs und notiere, wann du sie erhalten hast. Bei Inhalten, die sich nach dem Ansehen automatisch löschen, ist die Aufnahme des Bildschirms oft der einzige Beweis — und sie ist zulässig, weil du dich gegen einen Angriff auf dein Persönlichkeitsrecht verteidigst.

Löschung

Löschung bei der Plattform durchsetzen

Jede große Plattform muss ein leicht zugängliches Meldeverfahren anbieten und deine Meldung sorgfältig, frei von Willkür und zügig bearbeiten — so steht es im Digital Services Act, der europäischen Verordnung über digitale Dienste. Über die Entscheidung muss dich der Anbieter begründet informieren, und gegen eine Ablehnung steht dir ein internes Beschwerdeverfahren offen. Von einer festen gesetzlichen Löschfrist in Tagen kannst du allerdings nicht ausgehen.

Formuliere die Meldung so, dass sie ohne Rückfrage entscheidbar ist. Ein Verweis auf „Belästigung" im Auswahlmenü führt regelmäßig zur automatisierten Standardantwort. Nenne stattdessen den konkreten Beitrag mit Adresse, zitiere die beanstandete Aussage wörtlich und erkläre in einem Satz, warum sie unzulässig ist: weil sie eine unwahre Tatsachenbehauptung enthält, weil sie eine Beleidigung ist oder weil ein Bild von dir ohne Einwilligung verbreitet wird.

Bleibt der Beitrag stehen, wechselt der Adressat. Der Betreiber haftet als mittelbarer Störer, sobald er von einem klaren Rechtsverstoß Kenntnis hat und trotzdem nichts unternimmt. Eine anwaltliche Aufforderung mit Fristsetzung an die in Europa ansässige Vertretung bewegt in der Praxis erheblich mehr als das Formular — und sie schafft die Grundlage für eine einstweilige Verfügung, wenn weiterhin nichts geschieht.

Meldung im Netzwerk

Kostenlos, schnell, aber die Entscheidung liegt beim Anbieter. Bei klaren Beleidigungen die erste Wahl.

Anwaltliche Aufforderung

An Verfasser und Betreiber, mit Frist und Androhung gerichtlicher Schritte. Im Rahmen der vereinbarten Deckung versichert.

Internet-Rechtsschutz →

Einstweilige Verfügung

Der Eilweg vor dem Landgericht. Führt binnen Tagen zu einem vollstreckbaren Verbot, verlangt aber belastbare Beweise.

Bei Suchmaschinen gilt ein eigener Weg: Über das Löschformular nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung lassen sich Treffer aus der Ergebnisliste entfernen. Der Beitrag selbst bleibt dann online, ist aber über deinen Namen nicht mehr auffindbar — für die praktische Wirkung ist das häufig entscheidender als die Löschung auf einer selten besuchten Seite.

Auskunft

Auskunftsanspruch gegen den Betreiber

Anonymität schützt den Täter nur begrenzt. Nach § 21 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das die frühere Regelung im Telemediengesetz abgelöst hat, darf ein Anbieter Bestandsdaten wie Name, Anschrift und die bei der Anmeldung hinterlegten Angaben herausgeben, wenn ein Gericht das anordnet. Die Anordnung beantragt dein Anwalt beim zuständigen Landgericht, und Voraussetzung ist ein rechtswidriger Inhalt aus dem Katalog der absolut geschützten Rechtsgüter — Beleidigungsdelikte gehören dazu.

Zwei Verfahren laufen hier hintereinander, und das kostet Zeit. Zuerst gestattet das Gericht die Auskunft, dann muss der Anbieter sie tatsächlich erteilen. Bringt die Bestandsdatenauskunft nur einen Fantasienamen hervor, führt der nächste Schritt über die gespeicherte IP-Adresse zum Zugangsanbieter — ein Weg, der nur funktioniert, solange die Verkehrsdaten dort überhaupt noch vorhanden sind. Schnelligkeit ist deshalb kein Luxus, sondern Voraussetzung.

Die Staatsanwaltschaft kommt auf einem kürzeren Weg an dieselben Daten. Im Ermittlungsverfahren darf sie Bestandsdaten ohne Zivilprozess erheben, und über die Akteneinsicht deines Anwalts erfährst du anschließend, wer hinter dem Profil steht. Genau deshalb lohnt sich die Strafanzeige oft auch dann, wenn dein eigentliches Ziel ein zivilrechtliches Verbot ist: Sie ist der günstigste Weg zur Identität.

Betrifft das Mobbing Kinder oder Jugendliche, kommen weitere Stellen hinzu. Schule und Schulaufsicht sind zur Aufklärung verpflichtet, das Jugendamt kann eingeschaltet werden, und die zivilrechtliche Haftung trifft je nach Alter und Einsichtsfähigkeit den Täter selbst oder die aufsichtspflichtigen Eltern. Ein Anwalt sagt dir, welcher dieser Wege in deiner Lage der schnellste ist.

Kosten entstehen für das Auskunftsverfahren auch dann, wenn du am Ende niemanden findest. Ein Anwalt sagt dir vorher, wie belastbar die Aussicht ist, und bespricht mit dir, ob der Weg über die Staatsanwaltschaft der vernünftigere Einstieg ist.

Wege

Strafanzeige oder Zivilklage

Beide Wege schließen sich nicht aus, sie verfolgen nur verschiedene Ziele. Die Strafanzeige richtet sich an den Staat und endet mit einer Sanktion gegen den Täter, über die du nicht entscheidest. Die zivilrechtliche Durchsetzung gehört dir: Sie zielt auf Unterlassung, Löschung, Richtigstellung und in schweren Fällen auf eine Geldentschädigung — und du bestimmst, wann Schluss ist.

Strafanzeige allein

  • Kostenlos, aber du hast keinen Einfluss auf den Gang des Verfahrens
  • Viele Verfahren enden mit Einstellung gegen Auflage
  • Die Inhalte verschwinden dadurch nicht aus dem Netz
  • Auf Beleidigung folgt oft der Verweis auf das Privatklageverfahren

Zivilweg, ergänzt um die Anzeige

  • Unterlassungstitel mit Ordnungsgeld für jeden Wiederholungsfall
  • Löschung und Richtigstellung sind einklagbar
  • Die Ermittlungsakte liefert die Identität des Täters
  • Kosten im Rahmen der vereinbarten Deckung versichert

Der übliche Ablauf beginnt außergerichtlich. Dein Anwalt fordert die Person zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, mit kurzer Frist. Wird sie abgegeben, ist die Wiederholungsgefahr beseitigt, und jeder erneute Verstoß löst eine Vertragsstrafe aus, ohne dass noch einmal geklagt werden müsste. Wird sie nicht abgegeben, folgt die einstweilige Verfügung — bei aktuellen Verletzungen der schnellste Weg zu einem vollstreckbaren Verbot.

Eine Geldentschädigung bleibt die Ausnahme. Die Gerichte sprechen sie nur bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu, etwa bei der Verbreitung intimer Aufnahmen oder bei einer über Monate betriebenen Rufschädigung, und nur dann, wenn die Beeinträchtigung nicht anders auszugleichen ist. Erwarte also keine Zahlung als Regelfall — das realistische Ziel heißt: Inhalte weg, Wiederholung ausgeschlossen, Ruhe.

Deckung

Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt

Getragen werden im Rahmen der vereinbarten Deckung die Kosten der Rechtsverfolgung: die anwaltliche Aufforderung an Täter und Plattform, das Verfahren auf Unterlassung, die einstweilige Verfügung, Gerichtskosten und im Verlustfall die Kosten der Gegenseite. Zuständig ist in aller Regel der Privatrechtsschutz, in dem der Schutz des Persönlichkeitsrechts steckt und der bei vielen Anbietern unter der Überschrift Internet-Rechtsschutz beworben wird.

Zwei Fragen entscheiden darüber, ob dein Tarif in dieser Lage wirklich trägt. Erstens: Ist die aktive Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten eingeschlossen oder nur die Abwehr von Ansprüchen gegen dich? Zweitens: Deckt der Vertrag auch den Auskunftsanspruch gegen die Plattform, der ein eigenes Gerichtsverfahren ist? Ein Experte sagt dir, was in dem Bedingungswerk steht, das du in Erwägung ziehst — die Unterschiede sind in diesem Bereich größer als in jedem anderen.

Was in Mobbingfällen typischerweise gedeckt ist und was nicht
SituationEinordnung
Unterlassung gegen den TäterIm Rahmen der vereinbarten Deckung getragen, außergerichtlich und vor Gericht.
Löschung gegen die PlattformEbenfalls Rechtsverfolgung. Ob der Auskunftsantrag mitgedeckt ist, steht im Bedingungswerk.
StrafanzeigeDie Anzeige selbst ist kostenlos. Anwaltliche Begleitung als Verletzter ist nicht in jedem Tarif enthalten.
Du bist der BeschuldigteVorsätzliche Straftaten sind ausgeschlossen. Bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes sind verauslagte Kosten zurückzuzahlen.
Der Fall läuft schonLiegt die Ursache vor Vertragsbeginn, besteht kein Schutz — auch wenn der Streit erst später ausbricht.

Ehrlich bleibt der wichtigste Satz: Mobbing, das bereits läuft, ist nicht mehr versicherbar. Dazu kommt in den meisten Tarifen die Wartezeit von drei Monaten. Wer digitale Angriffe absichern will, muss das vorher tun — und wer schon betroffen ist, findet unter Anwaltskosten: Wer sie am Ende trägt die Wege über Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Angebot per WhatsApp erhaltenKostenlos und unverbindlich

Fragen

Häufige Fragen

Ist Cybermobbing strafbar?

Je nach Handlung kommen Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nachstellung oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in Betracht.

Wie lange habe ich Zeit für einen Strafantrag?

Drei Monate ab dem Tag, an dem du von Tat und Täter erfährst. Die Frist gilt bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.

Wie sichere ich Beweise für Cybermobbing?

Mit Screenshots, auf denen Datum, Uhrzeit, Profilname und die vollständige Adresse der Seite zu sehen sind — angelegt bevor du meldest oder blockierst.

Was mache ich, wenn die Plattform nicht löscht?

Eine anwaltliche Aufforderung mit Frist an den Betreiber. Bleibt der Inhalt stehen, ist die einstweilige Verfügung vor dem Landgericht der nächste Schritt.

Kann ich herausfinden, wer hinter einem Fake-Profil steckt?

Ja. Ein Gericht kann dem Anbieter die Herausgabe der Bestandsdaten gestatten. Schneller kommt oft die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren an die Daten.

Bekomme ich Schmerzensgeld für Cybermobbing?

Eine Geldentschädigung gibt es nur bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen, etwa bei intimen Aufnahmen oder monatelanger Rufschädigung. Die Gerichte sind zurückhaltend.

Darf jemand ein Foto von mir ohne meine Erlaubnis posten?

Grundsätzlich nicht. Das Recht am eigenen Bild verlangt deine Einwilligung; nur enge Ausnahmen wie Personen der Zeitgeschichte oder Beiwerk erlauben eine Verbreitung.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Die schriftliche Zusage, eine Äußerung zu unterlassen, verbunden mit einer Vertragsstrafe für jeden Verstoß. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr ohne Gerichtsverfahren.

Mein Kind wird in der Klassengruppe gemobbt — was tun?

Beweise sichern, Schule und Schulaufsicht einschalten, Inhalte melden. Zivilrechtlich haften je nach Alter der Täter selbst oder die aufsichtspflichtigen Eltern.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Cybermobbing?

Im Rahmen der vereinbarten Deckung trägt sie die Kosten der Rechtsverfolgung. Entscheidend ist, ob dein Tarif die aktive Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten einschließt.

Alexander Müller

Fachlich geprüft von: Alexander Müller

Geprüfter Kundenberater

Die Beiträge erklären die allgemeine Rechts- und Marktlage und ersetzen weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

Stand: · Zuletzt aktualisiert am

Quellen und Rechtsgrundlagen9
  • § 185 StGB — Beleidigung, § 186 StGB — üble Nachrede, § 187 StGB — Verleumdung
  • § 238 StGB — Nachstellung, § 241 StGB — Bedrohung
  • § 201a StGB — Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • § 77b StGB — Drei-Monats-Frist für den Strafantrag
  • § 22 KunstUrhG — Recht am eigenen Bild
  • § 823 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB analog — Unterlassung und Beseitigung aus dem Persönlichkeitsrecht
  • § 21 Digitale-Dienste-Gesetz — gerichtlich angeordnete Auskunft über Bestandsdaten
  • Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste — Melde- und Abhilfeverfahren, Begründungspflicht, internes Beschwerdeverfahren
  • Artikel 17 DSGVO — Recht auf Löschung, auch gegenüber Suchmaschinen

Zuletzt geprüft: 18.08.2026

Nächster Schritt

Dein Angebot kommt per WhatsApp

Beantworte kurz ein paar Fragen zu deiner Situation. Ein erfahrener Experte meldet sich mit einem Vorschlag, der zu dir passt.

Kostenlos und unverbindlich · rund 60 Sekunden

Angebot in 60 Sek. per WhatsAppAngebot in 60 Sekunden