Punkte in Flensburg
Punkte in Flensburg: Stand abfragen und Grenzen kennen
Ein bis drei Punkte je Verstoß, Ermahnung ab vier, Verwarnung ab sechs, ab acht ist die Fahrerlaubnis weg. So fragst du deinen Stand kostenlos ab und so tilgt er sich.
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- Punkte in Flensburg werden im Fahreignungs-Bewertungssystem geführt: ein bis drei Punkte je Verstoß, je nach Schwere.
- Bei vier bis fünf Punkten folgt eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung, ab acht Punkten entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis.
- Der Stand ist beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragbar.
Kurzantwort
Die Kurzantwort in vier Sätzen
Das Fahreignungsregister in Flensburg bewertet Verkehrsverstöße mit ein bis drei Punkten, gestaffelt nach ihrer Schwere. Bei vier bis fünf Punkten bekommst du eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung, ab acht Punkten wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Deinen aktuellen Stand kannst du beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragen. Ein einzelner Punkt lässt sich per Fahreignungsseminar abbauen, aber nur bei einem Stand von höchstens fünf Punkten und nur alle fünf Jahre.
Abfrage
Wie du deinen Punktestand kostenlos abfragst
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos, und zwar bei jedem Antrag und ohne Begrenzung der Häufigkeit. Zuständig ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, das das Register führt. Auskunft bekommst du nur über dich selbst — ein Arbeitgeber, ein Vermieter oder ein Versicherer darf deinen Stand nicht abfragen.
Drei Wege stehen offen, und sie unterscheiden sich vor allem in der Geschwindigkeit. Der Online-Weg mit einem elektronischen Identitätsnachweis liefert die Auskunft am schnellsten. Der schriftliche Antrag mit beglaubigter Unterschrift dauert länger, funktioniert aber ohne digitale Ausstattung. Persönlich vorsprechen kannst du ebenfalls, wenn du in der Nähe wohnst.
Anlass für eine Abfrage gibt es öfter, als die meisten denken. Vor der Entscheidung über einen Einspruch willst du wissen, wie viel Luft noch bleibt. Nach einer Ermahnung oder Verwarnung willst du prüfen, ob die Behörde richtig gerechnet hat. Und wer beruflich fährt, sollte den Stand ohnehin einmal im Jahr kennen, statt sich überraschen zu lassen.
- Online mit Ausweisfunktion Personalausweis mit freigeschalteter eID plus Kartenlesegerät oder Smartphone-App. Die Auskunft kommt digital, meist innerhalb weniger Tage.
- Schriftlich mit Beglaubigung Formloser Antrag mit Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift. Die Unterschrift muss amtlich beglaubigt sein, sonst wird nicht bearbeitet.
- Persönlich vor Ort Mit Ausweis direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt. Für die meisten der unpraktischste, aber sicherste Weg.
- Auskunft prüfen Vergleiche jeden Eintrag mit deinen Unterlagen: Tattag, Rechtskraftdatum, Punktzahl und das Datum, an dem die Tilgung greift.
- Fehler melden Stimmt ein Eintrag nicht, wende dich an das Kraftfahrt-Bundesamt und an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Ein Anwalt beantragt dafür Akteneinsicht.
Der ausgedruckte Auszug ist mehr als eine Zahl. Er zeigt zu jeder Eintragung den Tattag, das Datum der Rechtskraft und den Ablauf der Tilgungsfrist — und damit genau die Informationen, die du brauchst, um einzuschätzen, wie nah du an der nächsten Stufe stehst.
Bewertung
Wie viele Punkte welcher Verstoß bringt
Die Punktzahl richtet sich nicht nach der Höhe der Geldbuße, sondern nach der Kategorie des Verstoßes (§ 4 StVG). Es gibt genau drei Stufen: einen Punkt für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte für solche, die zusätzlich mit einem Fahrverbot geahndet werden, sowie für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis, und drei Punkte für Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Welcher Verstoß in welche Stufe fällt, steht im Bußgeldkatalog — und der wird regelmäßig geändert. Deshalb nennen wir hier keine Einzelwerte: Eine Tabelle mit Kilometerangaben und Punktzahlen wäre binnen kurzer Zeit falsch, und im Verfahren zählt ohnehin die Fassung, die am Tattag galt. Verlässlich ist nur, was in deinem Bescheid steht, und was der amtliche Auszug des Kraftfahrt-Bundesamts ausweist.
| Stufe | Wofür sie vergeben wird |
|---|---|
| Ein Punkt | Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ab einer im Gesetz festgelegten Mindesthöhe der Regelgeldbuße. Der Standardfall. |
| Zwei Punkte | Ordnungswidrigkeiten, für die zusätzlich ein Fahrverbot vorgesehen ist, sowie Straftaten im Straßenverkehr ohne Entziehung der Fahrerlaubnis. |
| Drei Punkte | Straftaten, bei denen das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht oder eine Sperre anordnet — der schwerste Fall, der praktisch immer mit einem Führerscheinentzug zusammenfällt. |
| Kein Eintrag | Geringfügige Verstöße unterhalb der Eintragungsgrenze, etwa die meisten Parkverstöße. Sie kosten Geld, aber keinen Punkt. |
Gezählt wird ab dem Tattag, nicht ab dem Tag der Eintragung. Für die Frage, welche Maßnahmestufe erreicht ist, kommt es also auf den Zeitpunkt des Verstoßes an — auch wenn die Behörde erst Monate später davon erfährt. Diese Regel wirkt in beide Richtungen: Sie schützt davor, dass eine späte Bearbeitung dich eine Stufe kostet, verhindert aber auch, dass mehrere Verstöße durch geschickte Reihenfolge entwertet werden.
Mehrere Verstöße an einem Tag werden übrigens getrennt bewertet, wenn sie auf verschiedenen Entscheidungen beruhen. Wer bei einer einzigen Fahrt gleich mehrfach auffällt, kann also mehrere Eintragungen bekommen — mit jeweils eigener Punktzahl und eigener Tilgungsfrist.
Tilgung
Tilgungsfristen
Punkte verfallen von selbst, und zwar jeder Eintrag für sich (§ 29 StVG). Eine Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, ein Eintrag mit zwei Punkten nach fünf Jahren, ein Eintrag mit drei Punkten nach zehn Jahren. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Tattag.
Neue Verstöße verlängern die Fristen alter Eintragungen nicht. Diese frühere Tilgungshemmung ist mit der Reform des Systems entfallen — jeder Punkt hat seine eigene Uhr und läuft für sich ab. An die Tilgungsfrist schließt sich eine einjährige Überliegefrist an, in der die Eintragung im Register noch gespeichert, für die Maßnahmen aber nicht mehr berücksichtigt wird.
| Eintrag | Tilgung nach | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt | 2 Jahre und 6 Monate | Der häufigste Fall. Nach Ablauf verschwindet der Punkt ohne Antrag aus der Bewertung. |
| Eintrag mit zwei Punkten | 5 Jahre | Betrifft Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Entziehung. |
| Eintrag mit drei Punkten | 10 Jahre | Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre. |
| Überliegefrist | 1 weiteres Jahr | Der Eintrag bleibt gespeichert, zählt aber für Ermahnung, Verwarnung und Entzug nicht mehr mit. |
Für die Praxis heißt das: Wer über Jahre sauber fährt, kommt automatisch wieder auf null. Wer dagegen regelmäßig auffällt, sammelt schneller, als die alten Einträge verschwinden. Der Blick auf die Tilgungsdaten im Auszug ist deshalb aufschlussreicher als die reine Punktzahl — er zeigt, ob du dich gerade nach oben oder nach unten bewegst.
Abbau
Das Fahreignungsseminar
Ein Punkt lässt sich freiwillig abbauen, wenn dein Stand höchstens fünf Punkte beträgt und die letzte Teilnahme mindestens fünf Jahre zurückliegt. Maßgeblich ist der Stand am Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Wer bereits bei sechs Punkten steht, kann das Seminar besuchen, bekommt dafür aber keinen Punkt gutgeschrieben — der Abbau ist auf die unteren Stufen begrenzt.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen, die von unterschiedlichen Fachleuten durchgeführt werden. Der verkehrspädagogische Teil findet in einer Fahrschule statt und arbeitet mit den konkreten Verstößen. Der verkehrspsychologische Teil wird von einer entsprechend qualifizierten Person durchgeführt und befasst sich mit den Gewohnheiten dahinter. Beide Teile müssen absolviert werden, sonst gibt es keine Bescheinigung.
Die Kosten trägst du selbst, und sie sind je nach Anbieter unterschiedlich — das Seminar ist eine private Leistung, keine behördliche. Die Preise unterscheiden sich deutlich, deshalb lohnt der Vergleich mehrerer Anbieter. Lass dir vor der Anmeldung schriftlich bestätigen, dass der Anbieter für beide Teile amtlich anerkannt ist — ohne diese Anerkennung wird die Bescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht angerechnet, und das Geld ist verloren.
Ein Seminar ersetzt keinen Einspruch. Wer einen Punkt abbaut, aber gleichzeitig zwei neue kassiert, hat nichts gewonnen. Der wirksamere Hebel liegt fast immer früher: Wird ein Bußgeldbescheid erfolgreich angegriffen, entsteht der Eintrag gar nicht erst. Wie das funktioniert, steht unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Angerechnet wird der Punkt erst, wenn du die Teilnahmebescheinigung beim Kraftfahrt-Bundesamt einreichst. Das passiert nicht automatisch: Der Seminaranbieter meldet nichts weiter, die Einreichung ist deine Aufgabe. Maßgeblich für die Anrechnung ist dabei der Punktestand am Tag der Ausstellung, nicht der Stand am Tag der Einreichung — wer zwischenzeitlich auf sechs Punkte kommt, verliert die Gutschrift trotzdem nicht.
Grenze
Ab acht Punkten ist der Führerschein weg
Ab acht Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, und die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen — ein Ermessen hat sie an dieser Stelle nicht. Davor liegen zwei Stufen, die als Warnung gedacht sind: die Ermahnung bei vier bis fünf Punkten und die Verwarnung bei sechs bis sieben Punkten. Beide Schreiben sind kostenpflichtig und enthalten den Hinweis auf die nächste Stufe.
Ermahnung und Verwarnung sind keine bloßen Formalien. Sie dokumentieren, dass du gewarnt wurdest, und genau darauf stützt die Behörde später die Entziehung. Wer eines dieser Schreiben bekommt, sollte deshalb zwei Dinge tun: den Registerauszug anfordern und prüfen, welche Verfahren noch offen sind. Ein Bußgeldbescheid, der noch nicht rechtskräftig ist, kann über einen Einspruch immer noch aus der Rechnung fallen.
| Punktestand | Maßnahme | Folge |
|---|---|---|
| 1 bis 3 Punkte | Vormerkung | Eintragung im Register, sonst keine Maßnahme. Der Abbau per Seminar ist hier möglich. |
| 4 bis 5 Punkte | Ermahnung | Schriftlicher Hinweis mit Gebühr, verbunden mit dem Angebot des Fahreignungsseminars. |
| 6 bis 7 Punkte | Verwarnung | Zweite Stufe, ebenfalls gebührenpflichtig. Ein Punktabbau per Seminar ist jetzt nicht mehr möglich. |
| Ab 8 Punkten | Entziehung der Fahrerlaubnis | Die Fahrerlaubnis erlischt. Eine Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten möglich, meist verbunden mit einer MPU. |
Die Reihenfolge der Stufen ist verbindlich. Erreicht jemand acht Punkte, ohne dass Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden, wird er zunächst auf die übersprungene Stufe zurückgesetzt — dieses sogenannte Stufensystem ist einer der wenigen Ansatzpunkte, an denen sich ein Entzug nach Punkten überhaupt angreifen lässt. Ob die Behörde korrekt vorgegangen ist, prüft ein Anwalt anhand der Verwaltungsakte.
Nach dem Entzug wegen acht Punkten ist der Weg zurück lang: Neuerteilung frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung, dazu ein neuer Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde und in aller Regel ein positives Gutachten. Der Punktestand wird dabei auf null gesetzt, die Vorgeschichte bleibt der Behörde aber bekannt.
Deckung
Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt
Gedeckt ist der Streit um den Punkt, nicht der Punkt selbst. Ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckung die Verteidigung im Bußgeldverfahren, mit der ein Eintrag verhindert werden kann, sowie das Verfahren gegen die Fahrerlaubnisbehörde, wenn diese nach acht Punkten die Fahrerlaubnis entzieht. In den meisten Tarifen gilt der Verkehrsbaustein ab Vertragsbeginn ohne die sonst üblichen drei Monate Wartezeit.
Nicht übernommen werden die Geldbuße, die Gebühren für Ermahnung und Verwarnung und die Kosten des Fahreignungsseminars. Diese Positionen sind entweder staatliche Sanktionen oder freiwillige Leistungen, die du selbst beauftragst. Ein Fall, der schon läuft, ist nicht mehr versicherbar — liegt der Verstoß vor Vertragsbeginn, hilft auch der beste Tarif nicht mehr.
Verteidigung im Verfahren
Einspruch, Akteneinsicht und Verhandlung vor dem Amtsgericht — der Weg, auf dem ein Punkt gar nicht erst entsteht.
Zum Einspruch →Streit mit der Behörde
Widerspruch und Klage gegen den Entzug nach acht Punkten, im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Zum Entzug →Kurzfristig absichern
Warum der Verkehrsbaustein meist ohne Wartezeit gilt und wo die Grenze trotzdem verläuft.
Ohne Wartezeit →Der wirtschaftliche Kern liegt beim Verfahren gegen die Fahrerlaubnisbehörde. Ein Widerspruch und die anschließende Klage vor dem Verwaltungsgericht kosten Anwalts- und Gerichtsgebühren nach dem Streitwert, und dazu kommt oft ein Eilantrag, weil der Entzug sofort vollziehbar erklärt wurde. Wer diesen Weg ohne Absicherung geht, trägt das volle Kostenrisiko in einem Verfahren, in dem es um die berufliche Mobilität geht.
Beantworte kurz ein paar Fragen — ein Experte sagt dir, ob dein Vertrag die Verteidigung im Bußgeldverfahren und das Verfahren gegen die Fahrerlaubnisbehörde einschließt.
Das passt dazu
Fragen
Häufige Fragen
Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?
Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung.
Wie kann ich Punkte abbauen?
Mit einem Fahreignungsseminar lässt sich ein Punkt abbauen, aber nur bei einem Stand von höchstens fünf Punkten und nur alle fünf Jahre.
Wo kann ich meinen Punktestand abfragen?
Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, kostenlos und beliebig oft. Möglich sind der Online-Weg mit Ausweisfunktion, ein schriftlicher Antrag mit beglaubigter Unterschrift oder die persönliche Vorsprache.
Kostet die Auskunft aus dem Fahreignungsregister etwas?
Nein, die Auskunft über den eigenen Punktestand ist gebührenfrei. Kostenpflichtig sind nur die Schreiben der Behörde zu Ermahnung und Verwarnung.
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?
Zweieinhalb Jahre bei einem Punkt, fünf Jahre bei zwei Punkten, zehn Jahre bei drei Punkten, jeweils ab Rechtskraft. Danach folgt eine einjährige Überliegefrist.
Verlängern neue Verstöße die Tilgung alter Punkte?
Nein. Seit der Reform des Systems tilgt jeder Eintrag für sich, ohne Rücksicht auf spätere Verstöße. Eine Tilgungshemmung gibt es nicht mehr.
Ab wann zählt ein Punkt: Tattag oder Bescheid?
Für die Maßnahmenstufen zählt der Tattag, für den Beginn der Tilgungsfrist die Rechtskraft der Entscheidung. Beide Daten stehen im Registerauszug.
Kann mein Arbeitgeber meine Punkte abfragen?
Nein. Auskunft aus dem Fahreignungsregister erhält nur die betroffene Person selbst sowie bestimmte Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben.
Was bringt ein Fahreignungsseminar bei sechs Punkten?
Für den Punktestand nichts: Ab sechs Punkten wird kein Punkt mehr gutgeschrieben. Der Besuch bleibt möglich, wirkt sich aber nicht auf die Bewertung aus.
Bekomme ich nach dem Entzug wegen acht Punkten alle Punkte gelöscht?
Der Punktestand wird mit der Entziehung auf null gesetzt. Die Vorgeschichte bleibt der Fahrerlaubnisbehörde bekannt und spielt bei der Wiedererteilung eine Rolle.
Bringt jeder Verkehrsverstoß einen Punkt?
Nein. Eingetragen werden nur Verstöße ab einer gesetzlich festgelegten Schwere; die meisten Parkverstöße bleiben ohne Eintrag im Fahreignungsregister.
Kann ich einen falschen Eintrag im Register korrigieren lassen?
Ja. Wende dich an das Kraftfahrt-Bundesamt und an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Ein Anwalt beantragt dafür Einsicht in die Verfahrensakte.
Stand: · Zuletzt aktualisiert am
Quellen und Rechtsgrundlagen7
- § 4 StVG — Fahreignungs-Bewertungssystem, Maßnahmenstufen und Entzug ab acht Punkten
- § 4 Abs. 2 StVG — Bewertung mit einem, zwei oder drei Punkten
- § 4 Abs. 7 StVG — Punktabbau durch das Fahreignungsseminar
- § 29 StVG — Tilgungsfristen von zweieinhalb, fünf und zehn Jahren sowie Überliegefrist
- Kraftfahrt-Bundesamt — Führung des Fahreignungsregisters und kostenlose Auskunft
- § 67 OWiG — Einspruch gegen den Bußgeldbescheid binnen zwei Wochen ab Zustellung
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) — Zuordnung der einzelnen Verstöße, regelmäßig angepasst
Zuletzt geprüft: 18.08.2026
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