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Beratungsrechtsschutz

Beratungsrechtsschutz: Beratung ja, Prozess nein

Beratung ja, Prozess nein: Der Beratungsrechtsschutz zahlt den Anwalt für die Erstberatung dort, wo es keine Prozessdeckung gibt. Beantworte kurz ein paar Fragen, ein Experte ordnet ein, was dein Tarif hergibt.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Beratungsrechtsschutz übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckung die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung in Bereichen, in denen keine Prozessdeckung besteht — vor allem im Familien- und Erbrecht.
  • Er ist tariflich begrenzt, meist auf eine bestimmte Zahl von Beratungen im Jahr oder auf einen Höchstbetrag je Beratung.
  • Ein Verfahren finanziert er nicht.

Leistung

Was der Beratungsrechtsschutz übernimmt

Der Beratungsrechtsschutz zahlt die anwaltliche Erstberatung in Bereichen, für die dein Vertrag keine Prozessdeckung vorsieht. Damit ist auch schon gesagt, was er nicht tut: Er finanziert kein Verfahren, keine Klage und keine außergerichtliche Vertretung gegenüber der Gegenseite. Wer das vorher weiß, wird später nicht enttäuscht — und nutzt die Leistung für das, wofür sie gedacht ist.

Der Schwerpunkt liegt im Familien- und Erbrecht. Trennung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn, Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft: In diesen Bereichen gibt es bei fast allen Anbietern nur die Beratung, nicht das Verfahren. Manche Tarife erweitern den Beratungsrechtsschutz zusätzlich auf das Betreuungsrecht, auf Vorsorgevollmachten oder auf Patientenverfügungen.

Begrenzt ist die Leistung in zwei Richtungen: über die Zahl der Beratungen je Versicherungsjahr und über einen Höchstbetrag je Beratung. Beides steht in deinen Bedingungen und unterscheidet sich zwischen den Häusern erheblich. Die freie Anwaltswahl gilt auch hier — du suchst den Anwalt aus, der Versicherer darf empfehlen, aber nicht vorschreiben.

Der praktische Nutzen liegt in einer Zahl, die nichts mit dem Beitrag zu tun hat: Die Erstberatung ist der Termin, an dem sich entscheidet, ob überhaupt ein Anspruch besteht und ob er sich verfolgen lässt. Wer diesen Termin scheut, weil er ihn selbst bezahlen müsste, trifft seine Entscheidung ohne Grundlage — und genau diese Lücke schließt der Baustein.

Anwaltliche Erstberatung

Ein Gespräch mit einem Anwalt deiner Wahl über deine konkrete Lage, im Rahmen der vereinbarten Deckung und der tariflichen Grenzen.

Telefonische Rechtsberatung

Viele Tarife bieten zusätzlich eine Hotline mit Partneranwälten. Sie ist ein Service, kein Ersatz für die Beratung durch den Anwalt, der später auch das Mandat führt.

Was nicht dazugehört

Schriftsätze an die Gegenseite, Vergleichsverhandlungen, Vertretung vor Gericht. Sobald ein Verfahren beginnt, endet der Beratungsrechtsschutz.

Anwaltskosten im Überblick →

Hintergrund

Warum es im Familien- und Erbrecht meist nur Beratung gibt

Familien- und Erbrechtsstreitigkeiten sind für Versicherer kaum kalkulierbar, und daran liegt es. Eine Trennung ist kein zufälliges Ereignis wie ein Unfall: Wer sie kommen sieht, könnte kurz vorher abschließen und kurz danach das Verfahren melden. Ein Produkt, das das trüge, wäre für alle anderen unbezahlbar.

Zwei weitere Gründe kommen hinzu. Erstens streiten in Familiensachen häufig zwei Personen, die im selben Vertrag mitversichert sind — Streit zwischen Mitversicherten ist in allen gängigen Bedingungen ausgeschlossen, weil der Versicherer sonst beide Seiten desselben Verfahrens finanzieren würde. Zweitens sind die Kosten im Familienrecht gesetzlich anders verteilt: In Scheidungssachen werden die Kosten nach § 150 FamFG grundsätzlich gegeneinander aufgehoben, jede Seite trägt also ihren Anwalt selbst, gleichgültig wie das Verfahren ausgeht.

Im Erbrecht liegt der Grund eher in der Struktur: Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist selten ein einzelner Streit, sondern eine Kette von Auseinandersetzungen über Jahre, oft mit hohen Streitwerten und mehreren Beteiligten. Auch hier bleibt es deshalb bei der Beratung.

Eine wichtige Abgrenzung geht in dieser Diskussion oft unter: Nicht alles, was mit Familie zu tun hat, ist Familienrecht im Sinne der Bedingungen. Streit über einen Kaufvertrag mit dem Schwager, ein Verkehrsunfall des Partners, eine Kündigung des erwachsenen Kindes — solche Fälle fallen in die normalen Bausteine und sind dort im Rahmen der vereinbarten Deckung versichert. Ausgeschlossen ist der Streit über familienrechtliche Verhältnisse selbst, nicht der Streit zwischen Familienmitgliedern über alles Übrige.

Ehrlich gesagt ändert daran auch kein Tarifvergleich etwas. Wer eine Prozessdeckung für die Scheidung sucht, sucht ein Produkt, das es in dieser Form nicht gibt. Was die Bausteine tatsächlich leisten, steht unter Familienrechtsschutz und Rechtsschutz im Erbrecht.

Nutzen

Was eine Erstberatung tatsächlich bringt

Eine Erstberatung klärt drei Dinge: ob dein Anspruch besteht, was er ungefähr wert ist und welche Fristen laufen. Für einen großen Teil der Fälle reicht das aus, um die richtige Entscheidung zu treffen — und in Erbsachen ist es häufig der einzige Termin, der überhaupt nötig wird.

Die Gebühr für eine Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf sie gegenüber Verbrauchern 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Genau in diesem Rahmen bewegt sich die Leistung des Beratungsrechtsschutzes. Wer sie nutzt, bekommt für einen begrenzten Betrag die Einschätzung, die er zur Entscheidung braucht.

  1. Unterlagen mitnehmen Testament, Erbschein, Schriftwechsel, Verträge, Kontoauszüge, Nachweise über Vorempfänge. Ohne Unterlagen bleibt die Beratung allgemein.
  2. Chronologie aufschreiben Wer hat wann was getan, was liegt schriftlich vor. Eine halbe Seite genügt und spart die Hälfte der Gesprächszeit.
  3. Ziel benennen Auskunft, Auszahlung, Einigung oder nur Klarheit über die Lage. Die Beratung fällt völlig anders aus, je nachdem, was du erreichen willst.
  4. Fristen ansprechen Ausschlagung, Verjährung, Widerruf. Frag ausdrücklich, welcher Kalender in deinem Fall der engste ist.

Was eine Erstberatung nicht ist: eine Vertretung. Der Anwalt schreibt in ihrem Rahmen keinen Brief an die Gegenseite, verhandelt nicht und reicht nichts ein. Er ordnet ein, was vorliegt, und sagt dir, was die nächsten Schritte kosten würden. Willst du danach mehr, entsteht ein neues Mandat mit eigener Vergütung — und die trägt der Beratungsrechtsschutz nicht.

Zwei Beispiele zeigen, wie weit eine Beratung trägt. Im Pflichtteilsfall klärt sie, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, dass der Erbe Auskunft und ein Nachlassverzeichnis schuldet (§ 2314 BGB) und dass der Anspruch in drei Jahren verjährt (§ 195 BGB). Bei einer Trennung klärt sie, ab wann das Trennungsjahr läuft, wie sich Unterhalt grob berechnet und welche Erklärungen jetzt besser nicht unterschrieben werden. Mehr zum Ablauf unter Pflichtteil einfordern.

Tarife

Welche Tarife darüber hinausgehen

Die Unterschiede zwischen den Häusern liegen bei vier Punkten: Zahl der Beratungen im Jahr, Höhe des Betrags je Beratung, Reichweite der abgedeckten Rechtsgebiete und die Frage, ob im Erbrecht auch außergerichtliche Tätigkeit übernommen wird. Der letzte Punkt ist der wertvollste und zugleich der seltenste.

Worin sich der Beratungsrechtsschutz zwischen Tarifen unterscheidet
MerkmalÜblichIn leistungsstärkeren Tarifen
Zahl der Beratungenbegrenzt je Versicherungsjahrhöhere Zahl oder Begrenzung nur über den Betrag
RechtsgebieteFamilien- und Erbrechtzusätzlich Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, teils Steuerrecht
Umfang der Tätigkeitreine Beratungim Erbrecht teilweise auch außergerichtliche Vertretung, etwa beim Auskunftsverlangen
Mediationnicht enthaltenKostenbeteiligung an einer Mediation bei Trennung oder in der Erbengemeinschaft
Telefonische BeratungServicehotline mit Partneranwältenzusätzlich Erstberatung beim frei gewählten Anwalt vor Ort

Ein Blick lohnt außerdem auf die Frage, wer mitversichert ist. In den meisten Tarifen können auch der Partner im Haushalt und Kinder bis zum Ende der ersten Berufsausbildung die Beratung nutzen — allerdings nicht gegeneinander, weil der Streit zwischen mitversicherten Personen ausgeschlossen bleibt. Bei einer Trennung heißt das praktisch: Beratung ja, aber nur für eine Seite aus diesem Vertrag.

Ob sich ein Tarif mit erweitertem Beratungsrechtsschutz lohnt, hängt an deiner Lebenslage. Wer erbrechtlich absehbar etwas zu regeln hat oder mit einer Trennung rechnet, holt hier mehr heraus als jemand ohne solche Fragen. Wichtig bleibt die Reihenfolge: Erst muss der Vertrag stehen, dann darf der Anlass kommen. Ein Fall, der schon läuft, ist auch im Beratungsrechtsschutz nicht mehr versicherbar.

Prüfen lässt sich der Umfang vor dem Abschluss an genau einer Stelle: in der Aufstellung der Leistungsarten deines Vertrags. Dort steht, für welche Rechtsgebiete Beratung vorgesehen ist, wie oft sie in Anspruch genommen werden kann und bis zu welchem Betrag. Wer diese drei Angaben kennt, weiß mehr über den Baustein als jede Werbeaussage vermittelt, und kann vor dem Abschluss entscheiden, ob ihm der Umfang für seine Lebenslage reicht.

Der Beratungsrechtsschutz ist eines von acht Kriterien, an denen sich ein Tarif entscheidet. Die übrigen sieben stehen im Vergleich.

Grenzen

Was du dir davon nicht versprechen solltest

Ein Verfahren finanziert der Beratungsrechtsschutz nicht — weder das Scheidungsverfahren noch die Klage auf den Pflichtteil noch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft vor Gericht. Sobald ein Gericht beteiligt ist, endet die Leistung, und die Kosten trägst du selbst.

Kein Scheidungsverfahren

Anwalt und Gericht im Scheidungsverbund, Zugewinnausgleich, Unterhaltsverfahren, Sorge- und Umgangsverfahren bleiben ausgeschlossen. In Scheidungssachen trägt ohnehin jede Seite ihre Kosten selbst (§ 150 FamFG).

Keine Erbauseinandersetzung

Die Klage gegen Miterben, die Teilungsversteigerung und der Streit um die Wirksamkeit eines Testaments sind Verfahren, nicht Beratung — und damit nicht gedeckt.

Keine Gegnerkosten

Verlierst du ein Verfahren in diesen Bereichen, trägst du auch den Anwalt der Gegenseite. Der Beratungsrechtsschutz ändert daran nichts.

Nicht rückwirkend

Wartezeit und Vorvertraglichkeit gelten auch hier. Wer erst abschließt, wenn der Erbfall eingetreten oder die Trennung ausgesprochen ist, bekommt für diesen Fall keine Beratung bezahlt.

Wartezeit verstehen →

Wer wenig Einkommen hat, hat neben dem Vertrag noch eine zweite Möglichkeit: Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung, Prozesskostenhilfe das Verfahren. Beide werden beim Gericht beantragt, setzen hinreichende Erfolgsaussicht voraus und werden je nach Einkommen als Zuschuss oder Darlehen gewährt. Ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht nur, wenn keine andere Möglichkeit der Hilfe zur Verfügung steht — bestehender Beratungsrechtsschutz geht also vor.

Eine zweite Erwartung ist ebenso verbreitet und ebenso falsch: Der Beratungsrechtsschutz ersetzt keine Rechtsberatung durch den Versicherer. Der Versicherer prüft die Kostenfrage, nicht deinen Fall — beraten darf allein der Anwalt. Wer eine Einschätzung zu seinem Anspruch will, bekommt sie deshalb beim Anwalt, und der Vertrag sorgt lediglich dafür, dass die Rechnung dafür nicht bei dir landet.

Und ein Punkt, der nichts mit dem Familienrecht zu tun hat, aber genauso oft überrascht: Vorsatz ist im Straf-Rechtsschutz immer ausgeschlossen. Wird am Ende eine vorsätzliche Tat festgestellt, sind verauslagte Kosten zurückzuzahlen. Auch das gilt bei jedem Anbieter, nachzulesen unter Straf-Rechtsschutz.

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Fragen

Häufige Fragen

Was ist Beratungsrechtsschutz?

Er übernimmt die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung in Bereichen, in denen keine Prozessdeckung besteht — vor allem im Familien- und Erbrecht.

Wie oft kann ich den Beratungsrechtsschutz nutzen?

Das ist tariflich begrenzt, meist auf eine bestimmte Zahl von Beratungen pro Jahr oder auf einen Höchstbetrag je Beratung.

Was bringt eine Erstberatung überhaupt?

Sie klärt, ob dein Anspruch besteht, was er wert ist und welche Fristen laufen. Für viele Fälle reicht das aus, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Zahlt der Beratungsrechtsschutz das Scheidungsverfahren?

Nein. Er deckt nur das Beratungsgespräch. Anwalt und Gericht im Scheidungsverfahren trägst du selbst, in Scheidungssachen ohnehin jede Seite ihre eigenen Kosten.

Gilt der Beratungsrechtsschutz auch im Erbrecht?

Ja, das Erbrecht ist neben dem Familienrecht sein Hauptanwendungsfall. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft vor Gericht bleibt ausgeschlossen.

Gilt für den Beratungsrechtsschutz eine Wartezeit?

In der Regel ja, üblich sind drei Monate ab Vertragsbeginn. Ein Erbfall oder eine Trennung vor dem Vertragsbeginn ist ohnehin vorvertraglich.

Wie hoch ist die Gebühr für eine Erstberatung?

Sie ist gesetzlich gedeckelt: Gegenüber Verbrauchern darf sie ohne besondere Vereinbarung 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen (§ 34 RVG).

Suche ich den Anwalt selbst aus?

Ja, die freie Anwaltswahl gilt auch hier. Der Versicherer darf empfehlen, aber nicht vorschreiben, zu wem du gehst.

Ersetzt der Beratungsrechtsschutz die Beratungshilfe?

Umgekehrt: Beratungshilfe gibt es nur, wenn keine andere Hilfe zur Verfügung steht. Ein bestehender Beratungsrechtsschutz geht deshalb vor.

Ist die telefonische Rechtsberatung dasselbe?

Nein, sie ist ein Service über Partneranwälte des Versicherers. Der Beratungsrechtsschutz zahlt darüber hinaus den Anwalt, den du selbst aussuchst.

Max Rothfuchs

Autor: Max Rothfuchs

Geschäftsführer · Leiter Hauptgeschäftsstelle · Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)

Die Beiträge erklären die allgemeine Rechts- und Marktlage und ersetzen weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

Stand: · Zuletzt aktualisiert am

Quellen und Rechtsgrundlagen7
  • § 34 RVG — gesetzliche Obergrenze der Erstberatungsgebühr gegenüber Verbrauchern
  • § 150 FamFG — Kostenverteilung in Scheidungssachen: Aufhebung der Kosten gegeneinander
  • § 1944 BGB — sechswöchige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft
  • § 2314 BGB — Auskunftsanspruch und Nachlassverzeichnis für Pflichtteilsberechtigte
  • § 195 BGB — dreijährige Regelverjährung, unter anderem des Pflichtteilsanspruchs
  • Beratungshilfegesetz (BerHG) — Beratungshilfe nur, wenn keine andere Hilfemöglichkeit besteht
  • § 4 ARB — Wartezeit und Eintritt des Rechtsschutzfalls

Zuletzt geprüft: 18.08.2026

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