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Straf-Rechtsschutz

Individueller Straf-Rechtsschutz für Vorwurf und Opferschutz

Fahrlässigkeit ist gedeckt, Vorsatz nie. Wer das vorher weiß, erlebt später keine Überraschung. Beantworte kurz ein paar Fragen — ein Experte sagt dir, was dein Tarif im Strafverfahren wirklich trägt.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Straf-Rechtsschutz übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckung die Verteidigerkosten in Ermittlungs- und Strafverfahren, aber nur bei fahrlässigen Taten.
  • Wird am Ende Vorsatz rechtskräftig festgestellt, musst du alle verauslagten Kosten zurückzahlen.
  • Diese Regel gilt bei jedem Anbieter und lässt sich nicht wegwählen.

Ein Rechtsstreit kostet Geld — die Frage ist nur, wer ihn bezahlt.

Im Strafrecht gilt eine klare Grenze: Gedeckt ist der Vorwurf der Fahrlässigkeit. Wird am Ende Vorsatz festgestellt, zahlst du die vorgestreckten Kosten zurück. Bis dahin trägt die Versicherung die Verteidigung, und genau darauf kommt es am Anfang an. Dazu kommt der Opferschutz, wenn dir selbst etwas zugestoßen ist.

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Ohne Schutz

  • Den eigenen Anwalt zahlst du aus der Tasche
  • Gerichtskosten kommen obendrauf
  • Bei einer Niederlage auch der Anwalt der Gegenseite
  • Du entscheidest nach Kontostand, nicht nach Sachlage

Mit Schutz

  • Der eigene Anwalt wird übernommen
  • Die Gerichtskosten laufen mit
  • Auch die Kosten der Gegenseite sind gedeckt
  • Du entscheidest nach der Sache, nicht nach dem Geld

Leistung

Was der Straf-Rechtsschutz abdeckt

Der Straf-Rechtsschutz zahlt den Verteidiger, wenn gegen dich wegen einer fahrlässigen Tat ermittelt wird. Gedeckt sind im Rahmen der vereinbarten Deckung die Anwaltsgebühren vom ersten Schreiben der Staatsanwaltschaft an, die Gerichtskosten, Sachverständige und Zeugen sowie die Kosten der Rechtsmittel. Der Schutz beginnt nicht erst mit der Anklage: Schon das Ermittlungsverfahren, in dem viele Weichen gestellt werden, ist erfasst.

Ein Strafverfahren trifft die meisten Menschen nicht als Kriminelle, sondern als Autofahrer, Radfahrer, Hundehalter, Nachbarn oder Arbeitnehmer. Ein Auffahrunfall mit verletzter Person führt zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Ein Sturz auf dem nicht geräumten Gehweg, ein losgelaufener Hund, ein Feuer durch einen liegen gelassenen Grill: In all diesen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft, und in all diesen Fällen entscheidet die Qualität der Verteidigung in den ersten Wochen über den Ausgang.

Die wichtigste Handlung im Ermittlungsverfahren ist das Schweigen. Als Beschuldigter musst du nichts zur Sache sagen, und jede Aussage ohne Akteneinsicht ist ein Risiko. Ein Verteidiger beantragt zuerst die Akte, liest, was die Ermittler tatsächlich haben, und entscheidet dann, ob eine Einlassung nützt. Genau diese Arbeit — Akteneinsicht, Prüfung, Stellungnahme — wird von der Versicherung getragen, auch wenn das Verfahren danach ohne Anklage eingestellt wird.

Ermittlungsverfahren

Akteneinsicht, Stellungnahme, Antrag auf Einstellung. Der Abschnitt, in dem sich die meisten Verfahren entscheiden.

Hauptverfahren

Verteidigung vor dem Amts- oder Landgericht, Gerichtskosten, Sachverständige und Zeugen im Rahmen der Deckung.

Verkehrsstrafrecht

Fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung, Trunkenheit am Steuer sowie die Frage des Führerscheins.

Verkehrsrechtsschutz →

Den Verteidiger wählst du selbst. Die freie Anwaltswahl ist gesetzlich garantiert, und gerade im Strafrecht ist sie mehr als eine Formalie: Zwischen einem Anwalt, der gelegentlich Strafsachen macht, und einem Fachanwalt für Strafrecht liegt im Ergebnis oft ein ganzes Verfahren. Der Versicherer darf empfehlen, aber nicht vorschreiben. Die Deckungsanfrage stellt in der Regel die Kanzlei, häufig noch am selben Tag, weil im Ermittlungsverfahren jede Woche zählt.

Zeitlich reicht der Schutz weiter, als viele annehmen. Erfasst sind auch Durchsuchung und Beschlagnahme, die Vorführung beim Ermittlungsrichter, die Beschwerde gegen einen Haftbefehl und das Rechtsmittelverfahren bis zur letzten Instanz — jeweils im Rahmen der vereinbarten Deckung. Nicht erfasst ist die Vollstreckung: Was nach dem rechtskräftigen Urteil folgt, etwa der Antrag auf Ratenzahlung einer Geldstrafe, ist keine Verteidigung mehr.

Ordnungswidrigkeiten laufen in den Bedingungen getrennt vom Strafrecht. Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit, Abstand oder Rotlicht fällt in den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der nicht denselben Vorsatzvorbehalt trägt — auch der vorsätzliche Rotlichtverstoß bleibt dort in aller Regel gedeckt. Wie der Einspruch dort läuft und welche zwei Wochen dabei gelten, steht unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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Kern

Der Vorsatzausschluss — und warum er fast immer greift

Vorsätzliche Straftaten sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Bei jedem Anbieter, in jedem Tarif, ohne Ausnahme und ohne Zusatzbaustein. Der Ausschluss steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung und ist keine Verhandlungssache, sondern das Fundament des Produkts: Niemand kann die Folgen einer bewusst begangenen Straftat versichern.

Der Ausschluss wirkt auf zwei Ebenen, und die zweite überrascht die meisten. Erstens gibt es Delikte, die es nur vorsätzlich gibt — Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bei diesen Vorwürfen besteht von Anfang an keine Deckung, weil eine fahrlässige Variante im Gesetz nicht existiert. Der Grundsatz steht in § 15 StGB: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, es sei denn, das Gesetz stellt die fahrlässige Begehung ausdrücklich unter Strafe.

Zweitens gibt es Delikte, die beides kennen — Körperverletzung, Tötung, Brandstiftung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr. Genau hier setzt der Straf-Rechtsschutz an. Der Versicherer zahlt vorläufig, solange der Vorwurf auf Fahrlässigkeit lautet. Wandelt sich der Vorwurf im Lauf des Verfahrens zum Vorsatz, ändert sich auch die Deckung.

Grundlage: § 15 StGB und die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
VorwurfDeckung im Straf-Rechtsschutz
Fahrlässige KörperverletzungGedeckt im Rahmen der vereinbarten Deckung, der klassische Fall nach einem Unfall.
Fahrlässige TötungGedeckt, etwa nach einem Verkehrsunfall oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Trunkenheit im VerkehrGedeckt, soweit fahrlässige Begehung im Raum steht — die Tat ist in beiden Formen strafbar.
Diebstahl, Betrug, BeleidigungVon Anfang an ausgeschlossen, weil es eine fahrlässige Variante dieser Delikte nicht gibt.
UnfallfluchtAusgeschlossen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ausschließlich vorsätzlich strafbar.
SteuerhinterziehungAusgeschlossen. Die leichtfertige Steuerverkürzung ist dagegen eine Ordnungswidrigkeit mit eigenen Regeln.

Die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit verläuft nicht dort, wo die meisten sie vermuten. Vorsatz setzt keine Absicht voraus: Es genügt, dass jemand den Erfolg für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt — juristisch der bedingte Vorsatz. Wer bei Rot über die Kreuzung fährt und einen Unfall für möglich hält, handelt damit unter Umständen vorsätzlich, auch wenn er niemanden verletzen wollte. Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn jemand ernsthaft darauf vertraut, dass nichts passiert.

Praktisch bedeutet das: Über die Deckung entscheidet nicht dein Gefühl, sondern die rechtliche Einordnung durch Staatsanwaltschaft und Gericht. Ein Vorwurf kann sich im Verfahren in beide Richtungen verschieben, und genau deshalb ist die Verteidigung in den ersten Wochen so wichtig. Ein Verteidiger arbeitet nicht nur auf Freispruch hin, sondern auch darauf, dass es bei der fahrlässigen Variante bleibt — mit Folgen für Strafmaß, Führerschein und Versicherungsschutz zugleich.

Ein Punkt wird in Werbeaussagen gern verwischt: Kein Tarif „deckt Vorsatz mit ab". Was einzelne Anbieter erweitern, ist der Kreis der abgedeckten fahrlässigen Delikte oder die Behandlung von Ordnungswidrigkeiten — nie der Vorsatz selbst. Wer etwas anderes verspricht, verspricht etwas, das es am Markt nicht gibt.

Rückzahlung

Was bei einer Verurteilung wegen Vorsatz passiert

Wird am Ende Vorsatz rechtskräftig festgestellt, musst du alle Kosten zurückzahlen, die der Versicherer bis dahin verauslagt hat. Verteidigerhonorar, Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugenauslagen — die gesamte Summe wird zurückgefordert. Diese Regel gilt bei jedem Anbieter und ist der praktisch wichtigste Satz auf dieser Seite.

Die Konstruktion ist eine vorläufige Deckung. Solange der Vorwurf auf Fahrlässigkeit lautet oder der Ausgang offen ist, zahlt der Versicherer, damit du dich überhaupt verteidigen kannst — sonst wäre der Schutz wertlos, denn am Anfang eines Verfahrens weiß niemand, wie es endet, und die Unschuldsvermutung gilt bis zur Rechtskraft. Steht die vorsätzliche Begehung anschließend fest, entfällt die Deckung rückwirkend.

Ein Beispiel macht das greifbar. Nach einer Auseinandersetzung wird gegen dich wegen Körperverletzung ermittelt, zunächst offen, ob fahrlässig oder vorsätzlich. Der Versicherer erteilt Deckung, der Verteidiger arbeitet, es kommt zur Hauptverhandlung. Verurteilt dich das Gericht rechtskräftig wegen vorsätzlicher Körperverletzung, verlangt der Versicherer die gesamten verauslagten Kosten zurück. Zur Strafe kommt dann die Rechnung.

  1. Verfahren wird eingestellt Die Kosten bleiben beim Versicherer. Bei einer Einstellung gegen Auflage trägst du die Auflage selbst, sie ist keine versicherbare Kostenposition.
  2. Freispruch Die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse (§ 467 StPO). Was darüber hinausgeht, etwa eine Honorarvereinbarung über den gesetzlichen Gebühren, bleibt offen.
  3. Verurteilung wegen Fahrlässigkeit Die Deckung bleibt bestehen. Die Geldstrafe selbst zahlt jedoch nie eine Versicherung, sie ist höchstpersönlich.
  4. Verurteilung wegen Vorsatz Die Deckung entfällt rückwirkend, sämtliche verauslagten Kosten sind zurückzuzahlen.

Bei mehreren Vorwürfen in einem Verfahren wird anteilig abgerechnet. Wirst du wegen eines fahrlässigen Delikts verurteilt und vom vorsätzlichen freigesprochen, bleibt die Deckung für den gedeckten Teil bestehen; die Aufteilung richtet sich nach den Bedingungen und ist im Zweifel Verhandlungssache zwischen Kanzlei und Versicherer. Wichtig ist der Zeitpunkt: Zurückgefordert wird erst nach Rechtskraft, nicht schon nach einem erstinstanzlichen Urteil.

Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen sind ausnahmslos nicht versicherbar, gleich ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Ein Versicherer, der eine Strafe übernähme, würde den Zweck der Strafe aufheben. Versichert ist ausschließlich der Weg zur Entscheidung, nicht ihr Ergebnis. Wer wissen will, wie sich die Gebühren im Strafverfahren berechnen, findet die Systematik unter Anwaltskosten: wer zahlt.

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit im Verkehr und im Alltag

Der häufigste Anwendungsfall des Straf-Rechtsschutzes ist der Verkehrsunfall mit Personenschaden. Sobald jemand verletzt wird, ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen wegen fahrlässiger Körperverletzung — auch dann, wenn beide Beteiligten sich einig sind und niemand einen Strafantrag stellt. Ein Ermittlungsverfahren ist also kein Vorwurf krimineller Energie, sondern Routine.

Am Verkehrsstrafrecht hängt mehr als die Strafe. Das Gericht kann die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung festsetzen (§ 69 StGB) oder ein Fahrverbot verhängen (§ 44 StGB). Für viele Betroffene wiegt der Führerschein schwerer als die Geldstrafe, weil daran der Arbeitsplatz hängt. Genau deshalb lohnt sich Verteidigung dort, wo sie auf den ersten Blick unnötig scheint. Was danach kommt, steht unter Führerscheinentzug und MPU.

Außerhalb des Straßenverkehrs sind es meist Verkehrssicherungspflichten und Aufsichtspflichten. Der nicht geräumte Gehweg vor dem Haus, der ungesicherte Pool, der Hund ohne Leine, das Lagerfeuer im Sommer, der Sturz auf der Baustelle: Verletzt sich jemand, steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum, gelegentlich auch der fahrlässigen Brandstiftung. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt — eine Formel, die im Alltag schneller erfüllt ist, als den meisten bewusst ist.

Unfall mit Verletzten

Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, oft parallel zum Bußgeldverfahren und zur zivilrechtlichen Haftung.

Winterdienst und Gehweg

Stürzt jemand auf nicht geräumtem Weg, treffen Eigentümer und Mieter Räumpflichten mit strafrechtlicher Konsequenz.

Beruf und Aufsicht

Fehler im Job, die Dritte verletzen, führen zu Ermittlungen gegen den Ausführenden persönlich, nicht nur gegen den Betrieb.

Arbeitsrechtsschutz →

Nach einem Unfall laufen regelmäßig mehrere Verfahren nebeneinander, und sie gehören unterschiedlichen Bausteinen an. Das Strafverfahren betrifft die persönliche Schuld, das Bußgeldverfahren den Verkehrsverstoß, die Führerscheinstelle prüft verwaltungsrechtlich die Eignung, und zivilrechtlich streiten die Haftpflichtversicherer über den Schaden. Eine Aussage im einen Verfahren wirkt in allen anderen fort — der Grund, warum eine unbedachte Erklärung gegenüber der Polizei am Unfallort später teuer wird.

Ein Verfahren endet nicht immer mit Urteil oder Freispruch. Die Staatsanwaltschaft kann wegen Geringfügigkeit einstellen (§ 153 StPO) oder gegen eine Auflage, meist eine Geldzahlung (§ 153a StPO). Der Strafbefehl ist der dritte übliche Weg: Er kommt ohne Verhandlung per Post und wird nach zwei Wochen rechtskräftig, wenn niemand Einspruch einlegt. Wer diese Frist verstreichen lässt, hat eine Verurteilung, ohne je vor einem Richter gestanden zu haben.

Opfer

Opfer-Rechtsschutz: Der andere Fall

Der Opfer-Rechtsschutz greift, wenn du nicht beschuldigt, sondern geschädigt wirst. Er trägt im Rahmen der vereinbarten Deckung die Kosten eines Anwalts, der deine Interessen im Strafverfahren gegen den Täter vertritt — als Nebenkläger, als Zeugenbeistand und bei der Durchsetzung deiner Ansprüche. Vorsatz ist hier kein Ausschluss, im Gegenteil: Die Tat des Täters ist fast immer vorsätzlich, und trotzdem besteht Schutz, weil du das Opfer bist.

Bei schweren Delikten wie Körperverletzung, Sexualstraftaten, Nachstellung oder Straftaten gegen das Leben kannst du dich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen (§§ 395 ff. StPO). Als Nebenkläger bist du kein bloßer Zeuge mehr, sondern Verfahrensbeteiligter: Du darfst Akteneinsicht nehmen, Fragen stellen, Beweisanträge stellen und Rechtsmittel einlegen. Ohne anwaltlichen Beistand ist diese Rolle in der Praxis kaum auszufüllen.

Deine zivilrechtlichen Ansprüche — Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall — lassen sich im Adhäsionsverfahren direkt im Strafprozess geltend machen (§§ 403 ff. StPO), statt anschließend noch einmal vor dem Zivilgericht zu klagen. Ein zweiter Prozess bleibt dir damit erspart. Wenn beim Täter nichts zu holen ist, kommt zusätzlich die soziale Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch XIV in Betracht, das seit 2024 das frühere Opferentschädigungsgesetz abgelöst hat — ein Verwaltungsverfahren, das eigenen Regeln folgt und unter Sozialrechtsschutz beschrieben ist.

Nebenklage

Beteiligung am Strafverfahren mit eigenen Rechten: Akteneinsicht, Fragerecht, Beweisanträge, Rechtsmittel. Zulässig bei schweren Delikten.

Adhäsionsverfahren

Schmerzensgeld und Schadensersatz direkt im Strafprozess, ohne anschließenden Zivilprozess vor einem zweiten Gericht.

Zeugenbeistand

Anwaltliche Begleitung bei der Aussage, auch ohne Nebenklageberechtigung. Besonders wichtig bei belastenden Vernehmungen.

Persönlichkeitsrecht

Beleidigung, Bedrohung und Nachstellung im Netz betreffen den Opfer-Rechtsschutz und den digitalen Baustein zugleich.

Cybermobbing →

Eine Frist gilt es als Geschädigter im Blick zu behalten: Bei Antragsdelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder einfacher Körperverletzung musst du den Strafantrag binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter stellen (§ 77b StGB). Verstreicht diese Frist, wird nicht mehr verfolgt, selbst wenn der Sachverhalt unstreitig ist. Die Anzeige bei der Polizei ersetzt den Strafantrag nicht automatisch — er sollte ausdrücklich erklärt und schriftlich festgehalten werden.

Nicht jeder Tarif enthält den Opfer-Rechtsschutz in gleichem Umfang. Manche Bedingungswerke begrenzen ihn auf bestimmte Deliktsgruppen, andere schließen ihn ohne Zusatzvereinbarung aus. Ein Experte sagt dir vor dem Abschluss, wie weit der Baustein in deinem Fall reicht.

Grenzen

Was nicht abgedeckt ist

Die Grenzen des Straf-Rechtsschutzes sind enger als bei jedem anderen Baustein, und sie sind bei allen Anbietern nahezu identisch. Wer sie kennt, entwickelt eine realistische Erwartung — und erspart sich die Enttäuschung, die entsteht, wenn eine Ablehnung als Willkür erlebt wird, obwohl sie in den Bedingungen von Anfang an stand.

Vorsätzliche Taten

Ausgeschlossen, ohne Ausnahme. Bei Delikten, die es nur vorsätzlich gibt, besteht von Anfang an keine Deckung. Bei den übrigen entfällt sie rückwirkend, sobald Vorsatz rechtskräftig feststeht — mit vollständiger Rückzahlungspflicht.

Geldstrafen, Bußen, Auflagen

Nie versicherbar, auch nicht bei Fahrlässigkeit. Versichert sind die Kosten des Verfahrens, nicht seine Rechtsfolge. Auch die Auflage bei einer Einstellung nach § 153a StPO trägst du selbst.

Trunkenheits- und Rauschtaten

Viele Bedingungswerke behandeln Taten im Rausch gesondert oder schließen sie aus. Die Reichweite unterscheidet sich hier stärker als in jedem anderen Punkt — ein Blick in die konkreten Bedingungen lohnt.

Der Fall läuft schon

Ein Ermittlungsverfahren, das vor Vertragsbeginn eingeleitet wurde oder auf einem früheren Ereignis beruht, ist ausgeschlossen. Der Brief der Staatsanwaltschaft im Briefkasten ist kein Anlass mehr, eine Versicherung abzuschließen.

Wartezeit verstehen →

Zwei weitere Bereiche fallen häufig auf: Straftaten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sind im privaten Vertrag nicht enthalten, und Verstöße im Zusammenhang mit Steuern führen fast immer in den Vorsatzbereich, weil Steuerhinterziehung Vorsatz voraussetzt. Was beim Streit mit dem Finanzamt außerhalb des Strafrechts gilt, steht unter Steuerrechtsschutz.

Bleibt der ehrliche Schluss: Der Straf-Rechtsschutz ist kein Freibrief, sondern eine Absicherung gegen das Verfahren, das dich unverschuldet treffen kann. Für den Autofahrer, den Hundehalter, den Handwerker und den Eigentümer ist er einer der sinnvollsten Bausteine überhaupt, weil ein Ermittlungsverfahren jeden treffen kann und die Verteidigerkosten schon vor jeder Entscheidung anfallen. Wer allerdings darauf hofft, dass eine Versicherung die Folgen einer bewussten Tat trägt, wird bei keinem Anbieter fündig. Welche Bausteine zu deiner Situation passen, ordnet ein Experte ein — die Kriterien stehen unter Rechtsschutzversicherung vergleichen.

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Fragen

Häufige Fragen

Was deckt der Straf-Rechtsschutz ab?

Die Kosten der Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen fahrlässiger Taten: Anwalt, Gericht, Sachverständige und Zeugen im Rahmen der vereinbarten Deckung, ab dem ersten Behördenschreiben.

Ist Vorsatz wirklich bei jedem Anbieter ausgeschlossen?

Ja. Der Vorsatzausschluss steht in den Bedingungen jedes Rechtsschutzversicherers und lässt sich weder durch einen Zusatzbaustein noch durch einen höheren Beitrag aufheben.

Was passiert, wenn ich wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werde?

Die Deckung entfällt rückwirkend. Du musst sämtliche vom Versicherer verauslagten Kosten zurückzahlen — Verteidigerhonorar, Gerichtskosten, Sachverständige und Zeugenauslagen.

Zahlt der Versicherer während des laufenden Verfahrens?

Ja, solange der Vorwurf auf Fahrlässigkeit lautet oder der Ausgang offen ist. Die Deckung wird vorläufig erteilt, weil bis zur Rechtskraft die Unschuldsvermutung gilt.

Ist eine Unfallflucht versichert?

Nein. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ausschließlich vorsätzlich strafbar, deshalb besteht dafür von Anfang an keine Deckung.

Übernimmt die Versicherung meine Geldstrafe?

Nein. Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen sind höchstpersönlich und nie versicherbar. Getragen werden nur die Kosten des Verfahrens, nicht seine Rechtsfolge.

Bin ich nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten geschützt?

Ja, das ist der häufigste Fall. Bei Personenschaden ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch wegen fahrlässiger Körperverletzung, und die Verteidigung fällt unter die Deckung.

Was ist der Unterschied zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?

Bußgeldsachen wie Geschwindigkeit oder Rotlicht laufen über den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und tragen nicht denselben Vorsatzvorbehalt. Straftaten fallen in den Straf-Rechtsschutz.

Was ist der Opfer-Rechtsschutz?

Er trägt die Anwaltskosten, wenn du geschädigt wurdest: Nebenklage im Strafverfahren, Zeugenbeistand und die Durchsetzung von Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren.

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Strafbefehl vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil, samt Eintrag und Geldstrafe.

Gilt der Straf-Rechtsschutz auch für meine Familie?

In der Regel für den Partner im gemeinsamen Haushalt und für Kinder bis zum Ende der ersten Berufsausbildung, sofern sie unverheiratet sind.

Bekomme ich meine Kosten bei einem Freispruch zurück?

Die notwendigen Auslagen trägt bei einem Freispruch die Staatskasse. Eine darüber hinausgehende Honorarvereinbarung mit dem Verteidiger bleibt davon unberührt.

Nils Schwarz

Autor: Nils Schwarz

Geprüfter Fachberater

Die Beiträge erklären die allgemeine Rechts- und Marktlage und ersetzen weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

Stand: · Zuletzt aktualisiert am

Quellen und Rechtsgrundlagen10
  • § 15 StGB — Strafbarkeit nur bei Vorsatz, Fahrlässigkeit nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung
  • § 229 StGB — fahrlässige Körperverletzung
  • § 142 StGB — unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, nur vorsätzlich strafbar
  • § 69 StGB — Entziehung der Fahrerlaubnis, § 44 StGB — Fahrverbot
  • § 410 StPO — Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch gegen den Strafbefehl
  • §§ 153, 153a StPO — Einstellung wegen Geringfügigkeit und gegen Auflage
  • §§ 395 ff. StPO — Nebenklage, §§ 403 ff. StPO — Adhäsionsverfahren
  • § 467 StPO — Auslagen der Staatskasse bei Freispruch
  • § 77b StGB — Drei-Monats-Frist für den Strafantrag bei Antragsdelikten
  • Sozialgesetzbuch XIV — soziale Entschädigung, seit 2024 anstelle des Opferentschädigungsgesetzes

Zuletzt geprüft: 18.08.2026

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