Prozesskostenrechner
Prozesskostenrechner: Was dich ein Rechtsstreit kosten kann
Anwalt, Gericht, Gutachter und im Verlustfall die Gegenseite: Was ein Rechtsstreit kostet, hängt an einer einzigen Zahl — dem Streitwert. Beantworte kurz ein paar Fragen, ein Experte ordnet dein Risiko ein.
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- Die Kosten eines Rechtsstreits ergeben sich aus dem Streitwert: Daraus berechnen sich die Anwaltsgebühren nach dem RVG und die Gerichtsgebühren nach dem GKG.
- Dazu kommen Auslagenpauschale, Umsatzsteuer und häufig ein Sachverständiger.
- Wer verliert, trägt nach § 91 ZPO alles — mit Ausnahme der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht.
Rechner
Der Rechner
Der Rechner unten schlüsselt aus zwei Angaben — deiner Lebenslage und dem Streitfall — das Kostenrisiko der ersten Instanz auf: die Gebühren deines eigenen Anwalts, die Gerichtsgebühren und die Summe, die im Verlustfall auf dich zukommt, einschließlich des gegnerischen Anwalts. Er zeigt außerdem, wie sich der Betrag verändert, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet statt mit einem Urteil, und welcher Baustein den jeweiligen Fall trägt.
Alle Werte stammen aus zwei Gesetzen — dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für den Anwalt und dem Gerichtskostengesetz für das Gericht. Nichts davon ist Verhandlungssache, solange keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Genau deshalb lässt sich ein Prozess vorher durchrechnen, während der Ausgang offen bleibt.
- Gegenstandswert bestimmen Bei einer Geldforderung ist es der geforderte Betrag, sonst das wirtschaftliche Interesse an der Sache. Der Wert ist der Ausgangspunkt für alles Weitere.
- Wertgebühr ablesen Zu jedem Gegenstandswert gehört eine Gebühr aus der Tabelle des RVG. Sie steigt mit dem Wert, aber langsamer als er.
- Gebührensätze anwenden Jede anwaltliche Tätigkeit hat einen gesetzlichen Faktor: Verfahrensgebühr für das Betreiben des Verfahrens, Terminsgebühr für den Termin, Einigungsgebühr für den Vergleich.
- Auslagen und Steuer addieren Dazu kommen die Pauschale für Post und Telekommunikation, echte Auslagen wie Fahrtkosten und die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Gerichtsgebühren ergänzen Sie folgen einer eigenen Tabelle im GKG und werden mit einem Faktor multipliziert, der von der Verfahrensart und vom Verfahrensverlauf abhängt.
Was ein Rechner nicht leisten kann, ist die Bewertung deiner Erfolgsaussichten — und die entscheidet darüber, ob die Summe am Ende überhaupt bei dir landet. Wer wissen will, wie sich das Risiko absichern lässt, findet die Kostenverteilung im Detail unter Anwaltskosten: Wer sie am Ende trägt.
Posten
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Fünf Posten bilden die Rechnung, und der eigene Anwalt ist selten der größte davon. Wer nur mit seinem Anwaltshonorar kalkuliert, unterschätzt das Risiko regelmäßig um mehr als die Hälfte, weil der gegnerische Anwalt in gleicher Höhe anfällt und ein Gutachten beide zusammen übersteigen kann.
| Posten | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Eigener Anwalt | Verfahrens- und Terminsgebühr aus dem Streitwert, bei einer Einigung zusätzlich die Einigungsgebühr, dazu Auslagen und Umsatzsteuer. |
| Gegnerischer Anwalt | Berechnet sich nach denselben Regeln. Im Verlustfall trägst du ihn zusätzlich zum eigenen. |
| Gerichtsgebühren | Nach Streitwert gestaffelt und vom Kläger vorzustrecken. Sie ermäßigen sich, wenn das Verfahren früh endet. |
| Sachverständiger | In Bau-, Miet- und Arzthaftungssachen der größte Einzelposten. Den Vorschuss zahlt, wer den Beweis angeboten hat. |
| Zeugen und eigene Auslagen | Zeugenentschädigung, Verdienstausfall, Fahrten zum Gericht, Kopien aus der Akte. |
Ein außergerichtlicher Versuch verteuert die Sache weniger, als viele befürchten: Die Geschäftsgebühr für den Schriftwechsel vor der Klage wird zum Teil auf die spätere Verfahrensgebühr angerechnet. Einigt ihr euch schon dort, bleibt es beim kleineren Betrag, und das Gericht kommt gar nicht erst ins Spiel.
Streitwert
Was der Streitwert ist und wie er bestimmt wird
Der Streitwert beziffert das wirtschaftliche Interesse an dem, worüber gestritten wird. Bei einer Geldforderung ist er einfach: Er entspricht dem eingeklagten Betrag. Bei allem anderen setzt ihn das Gericht durch Beschluss fest, und dafür gibt es im GKG feste Regeln, die sich nicht nach dem Streitwillen der Parteien richten.
Kündigung
Bei der Kündigungsschutzklage höchstens der Verdienst eines Vierteljahres, gerechnet aus dem Bruttoentgelt.
Kündigungsschutzklage →Miete
Bei Streit über den Bestand des Mietverhältnisses der Jahresbetrag der Miete, bei einer Mieterhöhung der Jahresbetrag der Differenz.
Mietrechtsschutz →Mangel und Gutachten
Bei Baumängeln der Betrag, den die Beseitigung kosten würde — häufig durch ein Gutachten belegt.
Bauherren-Rechtsschutz →Wer den Streitwert für zu hoch hält, kann ihn angreifen: Gegen den Streitwertbeschluss ist die Beschwerde möglich, und sie lohnt sich, weil jede Senkung sämtliche Gebühren mitnimmt. Umgekehrt kostet eine überhöhte Klageforderung doppelt — sie treibt die Gebühren und führt zu einer Kostenquote, wenn das Gericht nur einen Teil zuspricht.
Instanzen
Erste, zweite und dritte Instanz
Jede Instanz beginnt kostenmäßig von vorn. Die Gebühren fallen erneut an, in der Berufung mit höheren Faktoren als in der ersten Instanz — ein Verfahren über zwei Instanzen kostet also deutlich mehr als das Doppelte einer einzelnen.
Der Streitwert entscheidet zunächst darüber, wo verhandelt wird: Unterhalb einer gesetzlichen Wertgrenze ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, du kannst dich dort also nicht selbst vertreten. Vor dem Amtsgericht wäre das erlaubt, in der Praxis aber selten eine gute Idee, sobald die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.
Erste Instanz
Amts- oder Landgericht, je nach Streitwert. Hier wird der Sachverhalt aufgeklärt, hier werden Zeugen gehört und Gutachten eingeholt.
Berufung
Landgericht oder Oberlandesgericht. Zulässig erst ab einer gesetzlichen Mindestbeschwer oder wenn das Erstgericht die Berufung zulässt. Neue Tatsachen zählen nur ausnahmsweise.
Revision
Der Bundesgerichtshof prüft nur Rechtsfehler und wird nur tätig, wenn die Revision zugelassen ist. Vertreten dürfen dort ausschließlich beim BGH zugelassene Anwälte.
Vor dem Arbeitsgericht verschiebt sich das Bild: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, ab der Berufung gilt wieder die normale Kostenerstattung. Wie sich das auf das Risiko einer Klage auswirkt, steht beim Arbeitsrechtsschutz.
Ausgang
Was passiert, wenn du gewinnst — und wenn du verlierst
Gewinnst du vollständig, trägt die Gegenseite alle Kosten des Verfahrens (§ 91 ZPO). Verlierst du, trägst du sie — beide Anwälte, das Gericht und den Gutachter. Bei teilweisem Erfolg wird quotiert, und zwar nach dem Verhältnis von gefordertem zu zugesprochenem Betrag.
Wenn du verlierst
- Eigener und gegnerischer Anwalt in voller Höhe
- Gerichtsgebühren und Auslagen des Gerichts
- Sachverständigenkosten, oft der größte Posten
- Bei einer Berufung beginnt die Rechnung von vorn
Wenn du gewinnst
- Die Gegenseite trägt die Kosten des Verfahrens
- Erstattet werden die gesetzlichen Gebühren nach RVG
- Der Betrag wird im Kostenfestsetzungsverfahren beziffert
- Ein vereinbartes Stundenhonorar bleibt bei dir
Zwischen Urteil und Geld liegt ein eigener Schritt: Das Gericht setzt die erstattungsfähigen Kosten auf Antrag durch Beschluss fest, und aus diesem Beschluss wird vollstreckt. Ist die Gegenseite zahlungsunfähig, bleibst du trotz Sieg auf deinen Kosten sitzen — ein Risiko, das kein Rechner abbilden kann.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckung genau diese Posten, einschließlich der gegnerischen Kosten im Verlustfall. Vorausgesetzt, der Vertrag bestand vor dem Auslöser des Streits: Ein Fall, der schon läuft, ist nicht mehr versicherbar. Welcher Baustein zu deiner Situation passt, sagt dir ein Experte, der die Ausschlüsse kennt.
Das passt dazu
Fragen
Häufige Fragen
Woraus berechnet der Prozesskostenrechner die Summe?
Aus dem Streitwert. Daraus ergeben sich die Wertgebühr nach dem RVG und die Gerichtsgebühren nach dem GKG, dazu Auslagenpauschale und gesetzliche Umsatzsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Streitwert und Gegenstandswert?
Der Gegenstandswert ist der Oberbegriff und gilt auch außergerichtlich. Streitwert heißt derselbe Wert, sobald ein Gericht mit der Sache befasst ist.
Wer legt den Streitwert fest?
Das Gericht durch Beschluss, nach den Regeln des GKG. Gegen die Festsetzung ist die Streitwertbeschwerde möglich, und jede Senkung reduziert alle Gebühren.
Muss ich die Gerichtskosten vorstrecken?
Ja. Die Klage wird der Gegenseite erst zugestellt, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt ist. Erstattet wird er erst mit der Kostenentscheidung am Ende.
Wie hoch ist der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage?
Höchstens der Verdienst eines Vierteljahres, berechnet aus dem Bruttoentgelt. Zusätzliche Anträge wie Zeugnis oder Weiterbeschäftigung erhöhen den Wert.
Wer zahlt bei einem gerichtlichen Vergleich?
Ohne eigene Kostenregelung trägt jede Seite ihren Anwalt, die Gerichtskosten werden geteilt. Zusätzlich entsteht eine Einigungsgebühr für den Vergleich.
Was kostet die zweite Instanz zusätzlich?
Die Gebühren fallen komplett erneut an, in der Berufung mit höheren Faktoren als in der ersten Instanz. Zwei Instanzen kosten also mehr als das Doppelte.
Was ist die Kostenfestsetzung?
Ein eigener Beschluss nach dem Urteil, der beziffert, welchen Betrag der Verlierer erstatten muss. Aus ihm wird anschließend vollstreckt.
Bestimmt der Streitwert auch, welches Gericht zuständig ist?
Ja. Unterhalb einer gesetzlichen Wertgrenze entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.
Ist ein Mahnbescheid günstiger als eine Klage?
Deutlich, solange der Gegner nicht widerspricht. Widerspricht er, geht die Sache in das normale Verfahren über, und die vollen Kosten entstehen doch.
Stand: · Zuletzt aktualisiert am
Quellen und Rechtsgrundlagen9
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) — Wertgebühren und Gebührensätze der anwaltlichen Tätigkeit
- Gerichtskostengesetz (GKG) — Staffelung der Gerichtsgebühren nach dem Streitwert
- § 42 GKG — Streitwert bei Bestandsstreitigkeiten im Arbeitsverhältnis
- § 41 GKG — Streitwert bei Miet- und Pachtverhältnissen
- § 91 ZPO — Kostentragung der unterliegenden Partei
- § 92 ZPO — Quotierung bei teilweisem Obsiegen
- § 103 ZPO — Kostenfestsetzung nach dem Urteil
- § 12a ArbGG — kein Kostenerstattungsanspruch in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht
- JVEG — Vergütung von Sachverständigen und Entschädigung von Zeugen
Zuletzt geprüft: 18.08.2026
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